Geschichte

Unser Dorf hat eine interessante Geschichte. Hier finden Sie eine kurzen geschichtlichen Abriss zu folgenden Themen:

unsere Vorfahren

Das Dorf Aettenschwil ist eine typische Besiedlung der Alemannen. Das Gebiet war aber bereits zur Römerzeit besiedelt, davon zeugen Funde in der Muurweid.

in der Frühzeit

Die Dorfschaft Aettenschwil setzt sich aus dem Dorf Aettenschwil und den Höfen: Genikon (Huobhof), Vorderbrand, Wund und Ecknau (Winterhalden) zusammen. Seit 1800 bildet Aettenschwil einen Teil der Gemeinde Meienberg (Sins).
Aettenschwil, ursprünglich "Agetiswilare", wird erstmals 1179 erwähnt. Der erste Teil des Namens dürfte auf den Personennamen "Agateus" zurück zu führen sein, während der zweite Teil Landgut, Hof bedeutet. Zwischen 1160 und 1179 erwarb das Kloster Muri den Bühlhof und die Verena-Kapelle. Dieses Besitztum wurde später noch durch geringe Einkünfte in Ecknau vervollständigt. Ein 9 Mütt (1 Mütt = ca. 37 kg Kernen) Korn und Hafer abwerfendes Gut war noch 1425 Mannlehen der Herrn von Heidegg an Einheimische. Der Hof Genahove war ein Mannlehen der Herrschaft Rüssegg. Eine nicht unbedeutende Vogtei im Dorf Aettenschwil und im Hof Genikon gehörte zur Herrschaft Rüssegg. An Vogteiabgaben leisteten Aettenschwil 1 Stuck (= ein mittelalterliches Werteinheitsmass = 4 Viertel Kernen - 1 Viertel = 22 Liter -) Getreide und 67 Pfund (Geldeinheit - 1 Pfund = 20 Schillinge) und Genikon 2 3/4 Stuck Getreide und 43 Pfund.
Noch um 1306 (Habsburger Urbar) war die Herrschaft Oesterreich Inhaberin der gesamten Gerichtsgewalt (Zwing und Bann) in Aettenschwil. Im Verlaufe des späteren 14. Jahrhunderts gelangten die Niedergerichtsrechte zu Aettenschwil vermutlich gestützt auf die Vogteirechte an die Herrschaft Rüssegg. Unter Missachten des Widerstandes der Leute des Amtes Meienberg bestätigte Luzern nach 1415 diesen Zustand. Nach dem Übergang des Amtes Meienberg an die sechs Orte (auch die alten Orte genannt), (1425) wurde diese luzernischen Zugeständnis jedoch wieder rückgängig gemacht. Aettenschwil bildete während der eidgenössischen Zeit eindeutig ein Bestandteil des landesherrlichen Niedergerichtsbezirks des Amtes Meienberg.
Aettenschwil gehörte seit jeher zur Grosspfarrei Sins. Der Zehnt zu Aettenschwil scheint verhältnismässig spät - vermutlich Ende des 14. Jahrhunderts - als Laienzehnt vom Kirchensatz getrennt worden zu sein. Das Recht wurde 1430 von Thomas, Hans und Dorothea Falkenstein an den Luzerner Walter von Moos verkauft und ging dann käuflich ins Eigentum zuerst von Luzernern (Schnyder, Iberg und Hasfurter), später an die Urner Landsleute von Werner Imhof und Püntner über.
Die Meinung, dass die Verena-Kapelle auf dem Bühl zu Aettenschwil eine echte alte Pfarrkirche (ecclesia) gewesen sei, ist kaum richtig. 1275 lässt die geringe bischöfliche Taxation 1 Mütt Silber und die Erwähnung in einem anderen Dekanat, als dem zuständigen, nicht auf eine selbstständige Stellung schliessen. Bei dieser Kapelle handelte es sich um eine grundherrliche Gründung innerhalb einer bereits vorhandenen Pfarrei. 1370 wird die Kapelle Aettenschwil als Filiale von Sins bezeichnet.

in der Neuzeit

Die Dorfgemeinde Aettenschwil als Körperschaft findet erst später Erwähnung (1690).
Der Klosterbesitz (Kapelle) kam gegen 1841 im Zusammenhang mit der Klosterauflösung an den Staat Aargau, der die Kapelle 1907 an den Gerechtigkeitsverein Aettenschwil abgetreten hat.

die Gerechtigkeit / Gerechtigkeitsverein

Wer sich näher mit Aettenschwil befasst, trifft unweigerlich auf den Begriff der „Gerechtigkeit“. Der Gerechtigkeitsverein ist noch Zeuge althergebrachter Nutzungsrechte. Dessen Entwicklung und Ausgestaltung reicht zurück bis ins ausgehende 16. Jahrhundert. Dabei handelte es sich ursprünglich um gemeinsame Nutzungsrechte am ganzen Allmend- und Waldareal im Rahmen der Dorf- und Hofgemeinschaften.
In der Zeit der Helvetik (1798 bis 1803) wurden auch die Wälder in privatrechtliche Waldkorporationen geteilt. Aus dieser Zeit hat sich der Gerechtigkeitsverein Aettenschwil erhalten. Das bewirtschaftete Gut umfasst heute ausschliesslich Wald. Bis ins 15./16. Jahrhundert hinein bedurfte ein Dorfansässiger keiner besonderen Bewilligung für den Holzhau im nahen Wald. Die Zunahme der Bevölkerung und der gesteigerte Holzbedarf führten nun aber zwangsweise zu Einschränkungen bei den Nutzungsansprüchen jedes Einzelnen. Bürgergemeinden wurden gegründet, welche die Rechte an den gemeinsam zu nutzenden Allmend- und Waldarealen neu fassten und überwachten. Mit der Errichtung von Dorfgerechtigkeiten konnte man der Übernutzung der vorhandenen Güter einen Riegel schieben. Die Nutzungsberechtigung in Aettenschwil und den umliegenden Dörfern wurde damit nicht an eine Person, sondern an einen besonderen Grundbesitz gebunden. Nur wer Eigentümer eines Hauses/Hofes war/ist, konnte/kann in genau umschriebener Weise am gemeinsamen Gut des Nutzungsverbandes teilhaben. Ein solches dingliches Nutzungsrecht erhielt den Namen „Gerechtigkeit“ und sein Besitzer war der „Gemeinder“. Die Zahl der Nutzungsrechte wurde in einem bestimmten Zeitpunkt unabänderlich abgeschlossen, so dass weitere Rechte nicht mehr entstehen können. Obschon der wirtschaftliche Zweck der Gerechtigkeit heute an Bedeutung stark eingebüsst hat, dürfen die Anteile noch immer nicht ausserhalb des Ortes verkauft oder vererbt werden. Die 11½ Gerechtigkeiten sind heute auf 17 Gemeinder verteilt.
Die Aufsplitterung der Gerechtigkeiten mehrte sich mit dem Bau neuer Häuser zusehends im 18. Jahrhundert; umsonst wehrten sich die Dorfschaften dagegen, indem sie die Einkaufsgebühr erhöhten. Halbe- oder gar Viertelswohnungen konnten nur noch spärlich mit Holz versorgt werden und es wurde mit Grund befürchtet, dass sich die Waldfrevel mehren würden. Schliesslich kam es auch in Aettenschwil zur Aufteilung des Gemeindewerks selbst; der Verteilungsbrief trägt das Datum des 9. Mai 1792. Nun konnten die einzelnen Teile veräussert werden; am 14. November des gleichen Jahres fertigte Seckelmeister Johann Suter solche Verkaufsbriefe im Namen seiner Gemeinde an. So wurde das einstmals örtlich und zeitlich wechselnde Nutzungsrecht der Genossen endgültig festgelegt und zum bleibenden Eigentum überführt.
Der Gerechtigkeitsverein bewirtschaftet heute Wälder im Umfang von 10.5 ha. Zusätzlich ist er Besitzer des St. Antoniusweihers und bis Ende 2012 auch Eigentümer der St. Verenakapelle.

Die bis Ende 2012 als öffentlichrechtliche Institution bestehende "Gerechtigkeit" wurde per 31.12.12 aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage als Miteigentümerschaft Gerechtigkeit Aettenschwil umgewandelt.
Bei dieser Umwandlung entschieden die Gerechtigkeitsmitglieder, dass die Kapelle St. Verena mitsamt dem Kapellenfonds dem Verein "Kapelle St. Verena" übertragen werden soll.

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