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Geschichte
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| Die Dorfschaft Aettenschwil setzt sich aus dem Dorf Aettenschwil und den Höfen: Genikon (Huobhof), Vorderbrand, Wund und Ecknau (Winterhalden) zusammen. Seit 1800 bildet Aettenschwil einen Teil der Gemeinde Meienberg (Sins).
Aettenschwil, ursprünglich "Agetiswilare", wird erstmals 1179 erwähnt. Der erste Teil des Namens dürfte auf den Personennamen "Agateus" zurück zu führen sein, während der zweite Teil Langut, Hof bedeutet. Zwischen 1160 und 1179 erwarb das Kloster Muri den Bühlhof und die Verena-Kapelle. Dieses Besitztum wurde später noch durch geringe Einkünfte in Ecknau vervollständigt. Ein 9 Mütt (1 Mütt = ca. 37 kg Kernen) Korn und Hafer abwerfendes Gut war noch 1425 Mannlehen der Herrn von Heidegg an Einheimische. Der Hof Genahove war ein Mannlehen der Herrschaft Rüssegg. Eine nicht unbedeutende Vogtei im Dorf Aettenschwil und im Hof Genikon gehörte zur Herrschaft Rüssegg. An Vogteiabgaben leisteten Aettenschwil 1 Stuck (= ein mittelalterliches Werteinheitsmass = 4 Viertel Kernen - 1 Viertel = 22 Liter -) Getreide und 67 Pfund (Geldeinheit - 1 Pfund = 20 Schillinge) und Genikon 2 3/4 Stuck Getreide und 43 Pfund. |
| Noch um 1306 (Habsburger Urbar) war die Herrschaft Oesterreich Inhaberin der gesamten Gerichtsgewalt (Zwing und Bann) in Aettenschwil. Im Verlaufe des späteren 14. Jahrhunderts gelangten die Niedergerichtsrechte zu Aettenschwil vermutlich gestützt auf die Vogteirechte an die Herrschaft Rüssegg. Unter Missachten des Widerstandes der Leute des Amtes Meienberg bestätigte Luzern nach 1415 diesen Zustand. Nach dem Übergang des Amtes Meienberg an die sechs Orte (auch die alten Orte genannt), (1425) wurde diese luzernische Zugeständnis jedoch wieder rückgängig gemacht. Aettenschwil bildete während der eidgenössischen Zeit eindeutig ein Bestandteil des landesherrlichen Niedergerichtsbezirks des Amtes Meienberg. |
| Aettenschwil gehörte seit jeher zur Grosspfarrei Sins. Der Zehnt zu Aettenschwil scheint verhältnismässig spät - vermutlich Ende des 14. Jahrhunderts - als Laienzehnt vom Kirchensatz getrennt worden zu sein. Das Recht wurde 1430 von Thomas, Hans und Dorothea Falkenstein an den Luzerner Walter von Moos verkauft und ging dann käuflich ins Eigentum zuerst von Luzernern (Schnyder, Iberg und Hasfurter), später an die Urner Landsleute von Werner Imhof und Püntner über. |
| Die Meinung, dass die Verena Kapelle auf dem Bühl zu Aettenschwil eine echte alte Pfarrkirche (ecclesia) gewesen sei, ist kaum richtig. 1275 lässt die geringe bischöfliche Taxation 1 Mütt Silber und die Erwähnung in einem anderen Dekanat, als dem zuständigen, nicht auf eine selbstständige Stellung schliessen. Bei dieser Kapelle handelte es sich um eine grundherrliche Gründung innerhalb einer bereits vorhandenen Pfarrei. 1370 wird die Kapelle Aettenschwil als Filiale von Sins bezeichnet. |
| Die Dorfgemeinde Aettenschwil als Körperschaft findet erst
später Erwähnung (1690).
Der Klosterbesitz (Kapelle) kam gegen 1841 im Zusammenhang mit der Klosterauflösung an den Staat Aargau, der die Kapelle 1907 an den Gerechtigkeitsverein Aettenschwil abgetreten hat. |